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Externe Drogenberatung in Justizvollzugsanstalten

Menschen kommen immer wieder in Ausnahmesituationen. Dies gilt ganz besonders, wenn neben der Suchtmittelgefährdung oder Suchtmittelabhängigkeit eine sehr restriktive Lebenssituation eintritt: ein Leben hinter Gittern, der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt.

Bereits kurz nach der Eröffnung der Jugend- und Drogenberatungsstelle – Release – im Jahr 1973 kam ein Arbeitsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu, die Arbeit der Drogenberatung in der Justizvollzugsanstalt Kaiserslautern.

Wöchentliche Gruppengespräche waren das erste Angebot für die in Haft befind­lichen Menschen.

Bereits im folgenden Jahr wurde wegen des vorhandenen Bedarfs diese Aufgabe erweitert. Nun konnten mit den Strafgefangenen auch Einzelgespräche geführt werden.

1976 kam die Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken hinzu.

Mit der Einführung des § 35 BtmG, der besagt, dass inhaftierte Drogenabhängige anstatt ihre Haftstrafe abzusitzen, sich einer stationären Therapie unterziehen können, wenn, neben anderen Voraussetzungen, die zu verbüßende restliche Freiheits­strafe nicht mehr als 2 Jahre beträgt, stieg der Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft in den Justizvollzugsanstalten nochmals erheblich an.

Die Arbeit mit und für die suchtmittelgefährdeten und suchtmittelabhängigen Menschen in den Vollzugsanstalten gestaltet sich umfangreich und vielschichtig.

Zwischenzeitlich sind wir Mitarbeiterinnen wöchentlich 20 Stunden in der Haft­anstalt in Zweibrücken und wöchentlich 10 Stunden in der Haftanstalt in Wöllstein tätig.