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Externe Drogenberatung

Externe Drogenberatung in Justizvollzugsanstalten

Bereits kurz nach der Eröffnung der Jugend- und Drogenberatungsstelle – Release – im Jahr 1973 kam ein Arbeitsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu, die Arbeit der Drogenberatung in der Justizvollzugsanstalt Kaiserslautern.

1976 kam die Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken hinzu.

Mit der Einführung des § 35 BtmG, der besagt, dass inhaftierte Drogenabhängige bei bestimmten Vorraussetzungen anstatt ihre Haftstrafe abzusitzen, sich einer stationären Therapie unterziehen können, stieg der Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft in den Justizvollzugsanstalten nochmals erheblich an.

Foto von Xiaoyi: https://www.pexels.com/de-de/foto/licht-dunkel-decke-gelander-5377053/

Zwischenzeitlich sind die Mitarbeiterinnen wöchentlich 20 Stunden in der Haft­anstalt in Zweibrücken und wöchentlich 10 Stunden in der Haftanstalt in Wöllstein tätig.

Sie helfen bei Therapievermittlungen. Außerdem können regelmäßige Gespräche zur Arbeit an der Suchtproblematik sowie psychosoziale Beratung von substituierten Klient:innen in Haft angeboten werden.